Verbindliche Bedingungen für Aussteller und gastronomische Teilnehmende
1. Anmeldung und Geltung
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen verbindlich an. Ein Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Der Veranstalter kann Anmeldungen oder Standzuteilungen aus sachlichen Gründen ablehnen oder anpassen.
2. Teilnahmegebühr, Paketbuchung und Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist vollständig in Vorkasse zu zahlen. Eine Teilnahme ist nur bei fristgerechtem Zahlungseingang möglich. Bei Buchung aller fünf Termine wird ein Paketnachlass von 15 % gewährt. Wird die Buchung später auf weniger als fünf Termine reduziert, entfällt der Rabatt rückwirkend und wird nachberechnet.
3. Stornierung
Stornierungen bedürfen der Textform. Es gelten folgende Ausfallkosten je gebuchtem Termin: bis 28 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei; 27 bis 14 Kalendertage vor dem Termin 50 % der Teilnahmegebühr; ab 7 Kalendertagen vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühr. Bei Paketbuchungen gilt dies für jeden einzelnen Termin; entfällt dadurch die Fünferbuchung, wird der 15-%-Rabatt zusätzlich rückwirkend korrigiert.
4. Müllentsorgung und Sauberkeit
Die Müllentsorgung erfolgt vollständig eigenverantwortlich. Der Standplatz ist während der Veranstaltung sauber zu halten und nach Veranstaltungsende vollständig geräumt und besenrein zu hinterlassen. Zurückgelassener Müll, Leergut oder Verpackungsmaterial kann auf Kosten des Teilnehmenden entsorgt werden.
5. Ausgabe von Glas / Pfandpflicht
Wer Getränke oder andere Produkte in Glas ausgibt, hat ein angemessenes Pfand zu erheben und die Rücknahme sicherzustellen. Der Veranstalter kann bei Verstößen die Ausgabe in Glas untersagen oder weitere Auflagen erteilen.
6. Pflichten des Teilnehmenden
Der Teilnehmende ist selbst für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich, insbesondere aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Gewerbe, Jugendschutz, Brand- und Arbeitsschutz. Erforderliche Genehmigungen, Nachweise und Versicherungen sind auf Verlangen vorzulegen.
7. Absage, Ausschluss und Schlussregelung
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann der Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen; ein Anspruch auf Erstattung bereits fälliger oder gezahlter Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht. Der Veranstalter kann Termine aus wichtigem Grund, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben oder Sicherheitsgründen, absagen oder ändern. Bereits gezahlte Gebühren für den betroffenen Termin werden in diesem Fall erstattet oder angerechnet.
Stand: März 2026